Schulanmeldung an unserer Schule
Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2023/24
Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 27. Februar bis 3. März 2023.
Datum | Uhrzeit | ||
Mo | 27.02.2023 | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Di | 28.02.2023 | 8.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
Mi | 01.03.2023 | 8.00 - 15.00 Uhr | |
Do | 02.03.2023 | 8.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
Fr | 03.03.2023 | 8.00 - 10.00 Uhr |
Die Schulaufnahme erfolgt im Sekretariat (1. OG, Raum 313).
Um die Anmeldung vollziehen zu können, müssen alle Unterlagen vollständig vorhanden und ausgefüllt sein. Sind Unterlagen nicht ausgefüllt, erfolgt keine Anmeldung. Sie erhalten dann in einem gesonderten Raum die Möglichkeit, die Unterlagen zu vervollständigen.
Hinweis:
Wir kopieren Ihnen auf Wunsch notwendige Unterlagen.
Welche Formulare werden benötigt?
•Formular „Anmeldung an einer Oberschule“ bitte ausfüllen und unterschreiben
(Wichtig: Wunsch Zweitschule und Drittwunsch angeben!)
Markieren Sie bitte eine Rufnummer, auf der Sie vorzugsweise bei Anfragen mit uns telefonieren möchten.
•Original der Bildungsempfehlung
•Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes **
•Kopie der Halbjahresinformation vom 10.02.2023 **
•Kopie Nachweis Masernschutz (Impfausweis) **
Formular „Anmeldebestätigung für Personensorgeberechtigte“ bitte persönliche Daten ausfüllen
Formular „Rückmeldung für die jetzige Schule“ bitte persönliche Daten ausfüllen
Die Rückmeldung an die jeweilige Grundschule übernehmen wir.
Nur wenn zutreffend:
Kopie Nachweis bei alleinigem Sorgerecht **
Kopie Bescheid zum festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf**
**kann in der Schule kopiert werden
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 26. Mai 2023.
Für das Schuljahr 2023/24 nehmen wir voraussichtlich zwei 5. Klassen auf.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Auch die Zahl, der inklusiv zu beschulenden Schüler stiegt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung – Standort Bautzen, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Bei der Kapazitätsberechnung werden Plätze für Wiederholer aus der aktuellen Klassenstufe 5 abgezogen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Inklusionsschüler erhalten ein separates Verfahren. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
- Ein in häuslicher Gemeinschaft lebendes Geschwisterkind (wohnhaft in Sachsen) ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule.
- Inklusionsschüler mit einem speziellen Bedarf (bedingt durch die schulische Ausstattung Seh- Hör- und Gehbeeinträchtigung mit umweltbedingten Barrieren)
- Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Gleiches gilt für aufzunehmende Inklusionsschüler. Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonderpädagogischen Feststellungsbescheides. Da inklusiv beschulte Schüler wegen des höheren Betreuungsaufwandes zu einer Verminderung der Aufnahmekapazität in den einzelnen Klassen führen, kann die Durchführung einer inklusiven Beschulung nur dann garantiert werden, wenn dazu bereits im Aufnahmebescheid eine entsprechende Zusage erteilt wurde.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden, Ihre Einverständniserklärung vorausgesetzt, von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Anderenfalls müssten die Unterlagen durch Sie abgeholt werden. Obwohl wir in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Nach der Herausgabe der Aufnahmebescheide freiwerdende Schulplätze werden über eine Nachrückerliste vergeben, die im Zusammenhang mit dem Losverfahren erstellt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag der interessierten Eltern bis zum 26.06.2023.
Abgelehnte Schülerinnen und Schüler, denen weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden konnte, erhalten die Möglichkeit sich im Zeitraum vom 26.05. bis 02.06.2023 an einer Oberschule anzumelden, an der noch freie Schulplätze vorhanden sind. Eine Aufnahme an dieser Oberschule schließt eine Teilnahme am Nachrückverfahren aus.
Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes nur an einer Schule mit der Originalbildungsempfehlung möglich ist. Bei mehreren Anmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung Ihres Kindes im Aufnahmeverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Czich
Schulleiterin
Formulare für die Anmeldung (Ausgabe durch Grundschule)
Elterninformation des Landesamtes für Sc[...]
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