Hausordnung

 

Wir verhalten uns freundlich und fair, pflegen einen höflichen Umgangston und grüßen Erwachsene im Schulhaus.
Jeder fühlt sich für Ordnung, Sauberkeit und pfleglichen Umgang mit Unterrichtmitteln verantwortlich.

 

 

Unterrichtsbeginn
Der Einlass zur 1. Stunde erfolgt 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Zu allen anderen Stunden wird das Schulhaus mit dem Pausenklingeln betreten.

Alle Schüler sind spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude.

Beim Vorklingeln begeben sich alle Schüler an ihren Arbeitsplatz und legen die Arbeitsmittel bereit. Die Garderobe wird mit in den Unterrichtsraum genommen.

 

Verlassen des Schulgeländes
Das Verlassen des Schulgeländes ist nur in der Mittagspause und nach Unterrichtende gestattet.
Ausnahmen regelt der Klassenleiter. Für Fahrschüler steht der Schulclub zur Verfügung.

 

Pausenaufsicht
Die Pausenaufsicht der Lehrer wird durch Schüler der 10. Klassen in folgenden Bereichen ergänzt:

- Sportplatz

- Fahrradständer.

Die Pausenaufsicht der 10. Klassen ist berechtigt, in der Hofpause Schüler anderer Klassen auf den Hof zu schicken (ausgenommen sind Integrationsschüler).

 

Schulessen
Die Esseneinnahme erfolgt in der Zeit zwischen 13.20 Uhr und 14.00 Uhr.
Die Essenteilnehmer sind für das Abwischen der Tische, die Entsorgung der Abfälle und das Hochstellen der Stühle verantwortlich.

 

Freistellung vom Unterricht
Das Fernbleiben vom Unterricht ist in schriftlicher Form zu entschuldigen und muss von den Eltern unterzeichnet sein.
Freistellungen vom Unterricht sind rechtzeitig beim Klassenleiter (bis 3 Tage)/ Schulleiter (mehr als 3 Tage) schriftlich zu beantragen.

 

Ordnungsdienst
Die Unterrichtsräume werden sauber und ordentlich verlassen. Der Ordnungsdienst verlässt als letzter den Raum und hat folgende Aufgaben:

- Kontrolle der Sauberkeit im Klassenraum sowie unter den Tischen

- Tafel säubern.

Der Ordnungsdienst ist verpflichtet Mängel abstellen zu lassen bzw. selbst abzustellen.

Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt. Für ausgewählte Fachräume und die Turnhalle legen die Fachlehrer besondere Regeln fest. Den Weisungen des Ordnungsdienstes ist seitens der Schüler Folge zu leisten

 

Mobiltelefone
Handys müssen während des Unterrichtes ausgeschaltet und in der Schultasche aufbewahrt werden Bei Störung des Unterrichtes ist das Einziehen durch den Fachlehrer zulässig. Einbehaltene Handys werden den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

 

Filmen und fotografieren
Das Filmen und Fotografieren ist im Schulgelände nicht gestattet. Jede Veröffentlichung von im Schulbetrieb entstandenen Fotos ist untersagt. Im Einzelfall ist die Genehmigung der Schulleitung erforderlich.

Unfallverhütung
Wegen der großen Verletzungsgefahr sind folgende Dinge verboten:

- das Werfen mit Gegenständen aller Art

- das Rennen in den Gängen und auf den Treppen

- das Versperren von Türen und Treppen, Drängeln und Stoßen sowie Beinstellen.

 

Fundsachen
Fundsachen sind unverzüglich beim Hausmeister, im Sekretariat oder beim jeweils unterrichtenden Fachlehrer abzugeben. Dies betrifft insbesondere Geldbörsen, Uhren, Schmuck und Schlüssel.

 

Erscheinungsbild der Schülerinnen und Schüler
Insgesamt drückt das äußere Erscheinungsbild die persönliche Reife und den Entwicklungsstand einer Persönlichkeit aus. Zum Erscheinungsbild gehören Auftreten, Umgangsformen und die äußere Erscheinung durch Kleidung, Schmuck und Frisur.

Von unseren Schülern erwarten wir ein Erscheinungsbild, dass dem Besuch unserer Schule Rechnung trägt und damit positiv ist. Maßstab sind gerade in den oberen Klassen jene Anforderungen, welche auch Ausbildungsbetriebe stellen. Unerwünscht sind auffällige Haarschnitte sowie extremer Schmuck. Dabei wird die Individualität nicht eingeschränkt. 

 

Schulkleidung

Die Kleidung der Schülerinnen und Schüler sollte sauber, ordentlich und neutral sein. Untersagt sind jegliche rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden, pseudoreligiösen oder politischen Aussagen (auch Symbole) auf Kleidung, Schultaschen und Arbeitsmaterial.
 

Untersagt ist das Tragen von Springerstiefeln und Stahlkappenschuhen, von Stachelhals- oder kleidungStachelarmbändern sowie von Gegenständen, welche die Gesundheit anderer Schüler gefährden könnten.


Die Kleidung darf nicht gegen die Regeln des allgemeinen Anstandes verstoßen. Im Schulhaus ist das Tragen von Kopfbedeckungen nicht gestattet.

 

Behandlung von Arbeitsmitteln
Alle Arbeitsmittel sind grundsätzlich in einem funktionsfähigen und ordentlichen Zustand zu halten. Persönliche Aufschriften u.ä. sind zu unterlassen.

Hefter bekommen ein Deckblatt und werden mit dem Namen und der Klasse des Schülers beschriftet. Ebenso ist der Name des Schülers in die Federtasche zu schreiben. (Dies erleichtert den Umgang mit Fundsachen.)
In das Hausaufgabenheft sollten nur schulische Einträge und Notizen erfolgen.

Schulbücher und Hefte sind mit einem Einband zu versehen und sorgfältig zu behandeln.

 

Schultasche
Schulbücher sind sehr teuer und müssen ca. 6 Jahre in Benutzung bleiben.
Beschädigungen, die durch Vorsatz, unsachgemäßen Gebrauch bzw. Transport entstehen, sind vom Verursacher zu ersetzen. 
Die Schultasche hat die Funktion der ordentlichen und sicheren Aufbewahrung von Schulbüchern und Arbeitsmitteln. 

Rauchen/Suchtmittel

Das Rauchen ist im gesamten Schulgelände und auch unmittelbar davor nicht gestattet. Ebenso ist der Konsum sowie der Vertrieb von Drogen oder Alkohol verboten. Die Konsumierung von Powerdrinks in der Schule ist auf Grund der gesundheitlichen Bedenken nicht gestattet. 

 

Toiletten
In den Toiletten sind alle Schüler angehalten die allgemeinen Regeln der Hygiene einzuhalten. Die zweckentfremdete Benutzung von Papierhandtüchern (herumwerfen etc.) ist untersagt. Hygieneartikel sind über die entsprechenden Behälter zu entsorgen und gehören nicht in die Toilette.

 

Betriebsfremde Personen
Betriebsfremden Personen ist der Zutritt nur mit Genehmigung der Schulleitung oder durch diese entsprechend beauftragte Personen gestattet.

 

Videoüberwachung
Die Ein- und Ausgänge sowie der Fahrradständer sind Videoüberwacht. Die Aufzeichnungsdauer beträgt 7 Tage. Einsicht in aufgezeichnetes Material hat ausschließlich die Polizei unter konkreter Angabe des Straftatbestandes. Öffentliche Bereiche werden nichtt erfasst.