Schulanmeldung an unserer Schule

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/25

 

Sehr geehrte Eltern,

 

ich freue mich über das Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen.

Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 22. Februar bis 28. Februar 2024.

 

 

Datum

Uhrzeit

 

Do

22.02.2024

 

14:00 – 17:00 Uhr

Fr

23.02.2024

  8:00 – 12:00 Uhr

 

Mo

26.02.2024

10:00 – 15:00 Uhr

 

Di

27.02.2024

10:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 17:00 Uhr

Mi

28.02.2024

10:00 – 13:00 Uhr

 

 Die Schulaufnahme erfolgt im Sekretariat (1. OG, Raum 313).

 

Um die Anmeldung vollziehen zu können, müssen alle Unterlagen vollständig vorhanden und ausgefüllt sein. Sind Unterlagen nicht ausgefüllt, erfolgt keine Anmeldung. Sie erhalten dann in einem gesonderten Raum die Möglichkeit, die Unterlagen zu vervollständigen.

Hinweis:

Wir kopieren Ihnen auf Wunsch notwendige Unterlagen.

 

Welche Formulare werden benötigt?

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original[1])
  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original

          Markieren Sie bitte eine Rufnummer, auf der Sie vorzugsweise bei Anfragen mit uns telefonieren             möchten.

  1. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
  2. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
  3. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
  4. den Nachweis zum Masernschutz

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.

(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter

 

https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119

 

auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)

 

Formular „Rückmeldung für die jetzige Schule“ bitte persönliche Daten ausfüllen
Die Rückmeldung an die jeweilige Grundschule übernehmen wir.

 

Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

 

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13. Mai 2024.

Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir voraussichtlich drei 5. Klassen auf.

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Auch die Zahl der inklusiv zu beschulenden Schüler stiegt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung – Standort Bautzen, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. Bei der Kapazitätsberechnung werden Plätze für Wiederholer aus der aktuellen Klassenstufe 5 abgezogen.

 

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Inklusionsschüler erhalten ein separates Verfahren. Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

 

  1. Ein in häuslicher Gemeinschaft lebendes Geschwisterkind (wohnhaft in Sachsen) ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule.
  2. Inklusionsschüler mit einem speziellen Bedarf (bedingt durch die schulische Ausstattung Seh- Hör- und Gehbeeinträchtigung mit umweltbedingten Barrieren)
  3. Losentscheid.

 

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

 

Gleiches gilt für aufzunehmende Inklusionsschüler. Bei einer gewünschten inklusiven Beschulung bedarf es der Vorlage eines aktuellen sonderpädagogischen Feststellungs-bescheides, der mindestens auch für das Schuljahr 2024/25 gültig ist.

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden, Ihre Einverständniserklärung vorausgesetzt, von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Anderenfalls müssten die Unterlagen durch Sie abgeholt werden. Obwohl wir in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

 

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

 

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Dieser ist im Zeitraum 14. Mai 2024 bis spätestens 13. Juni 2024 zu stellen.

 

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes nur an einer Schule mit der Originalbildungsempfehlung möglich ist. Bei mehreren Anmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung Ihres Kindes im Aufnahmeverfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Susanne Czich

Schulleiterin

 

[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.

Formulare für die Anmeldung (Ausgabe durch Grundschule)

Aufnahmeantrag - Oberschule
Anmeldeformular.pdf
PDF-Dokument [87.9 KB]
Rückmeldung für Grundschule
Rückmeldung_an_GS.pdf
PDF-Dokument [9.3 KB]
Elterninformationen des Landesamtes für Schule und Bildung
20231229-Schueleraufnahmeverfahren_Klass[...]
PDF-Dokument [110.4 KB]