Hausaufgabennote

Bewertung von Hausaufgaben


Hausaufgaben jeder Art können bewertet bzw. der Leistungsstand auch durch Kurzkontrollen überprüft werden. Die Anzahl der bewerteten Hausaufgaben sollte bei den Schülern einer Klasse etwa gleich sein.

Der jeweilige Lehrer ist verpflichtet, die Namen der Schüler deren Hausaufgaben bewertet werden sollen vor der Bewertung zu nennen. 

Beispiel: „Die Hausaufgaben geben heute ab: ...../ Wir schreiben jetzt eine Vokabelkurzkontrolle! 

Wurde eine Hausaufgabe nicht erledigt und der Schüler kommt dieser Hausaufgabe zur Leistungskontrolle dran, wird diese bewertet. Individuell kann jeder Lehrer einen Nachholtermin festlegen.

Die versäumten Hausaufgaben sind eine Bringepflicht des jeweiligen Schülers, d.h. der Schüler ist verpflichtet, den Lehrer selbständig aufzusuchen und die erledigten Hausaufgaben vorzuzeigen.

 

 

Indirekte Bewertung

 

Für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch ist diese Bewertung verbindlich.

Weitere Fächer nehmen auf Beschluss der Fachkonferenz am System der indirekten Bewertung teil. 

Jeder Schüler erhält im Schuljahr eine gesonderte Fachnote für die Erledigung von Hausaufgaben.

Diese steht zu Beginn jedes Halbjahres auf „1“ und wird nach folgenden Regeln herabgesetzt:

 

  - auf „2“ bei               2            vergessenen Hausaufgaben
  - auf „3“ bei               4            vergessenen Hausaufgaben
  - auf „4“ bei               7            vergessenen Hausaufgaben
  - auf „5“ bei               9            vergessenen Hausaufgaben
  - auf „6“ bei             11            vergessenen Hausaufgaben